Wir verteidigen Sie daher bei Vorwürfen wie:
- Totschlag, Mord, Aussetzung und fahrlässige Tötung (§§ 211ff. StGB)
- einfache, gefährliche, schwere und fahrlässige Körperverletzung (§§ 223ff. StGB)
- Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
- Nachstellung, Freiheitsberaubung, Menschenhandel, Nötigung und Bedrohung (§§ 238ff. StGB)
- Vermögensdelikte, Raub, Erpressung, räuberische Erpressung und räuberischer Diebstahl (§§ 249ff. StGB)
- Diebstahl, Diebstahl mit Waffen, einfacher und schwerer Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie Unterschlagung (§§ 242ff. StGB)
- Begünstigung und Hehlerei (§§ 257ff. StGB)
- Betrug, Erschleichen von Leistungen und Untreue (§§ 263ff. StGb)
- Jugendstrafrecht (StGB, JGG)
- Verkehrsstrafrecht wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht/ Fahrerflucht, § 142 StGB)
- vorsätzliche oder fahrlässige Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
- fahrlässiger Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung (§§ 229, 323c StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Selbstverständlich übernehmen wir auf Pflichtverteidigungen.