Beratung durch Spezialisten
Das Verkehrsrecht betrifft jeden, der das Haus verlässt. Jedenfalls dann, wenn Räder im Spiel sind. Es umfasst die Streitigkeiten der Verkehrsteilnehmer untereinander, zum Beispiel nach einem Unfall, wenn es um Schadensersatz für Blechschäden oder auch Schmerzensgeld geht. Natürlich auch den Streit mit der Versicherung, sei es Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.
Auch bei klarer Haftung ersetzen Versicherer längst nicht mehr einfach den angefallenen Schaden, sondern versuchen fast immer „zu sparen“. Unfallgeschädigte haben deshalb einen gerichtlich bestätigten Anspruch darauf, ihre Rechte durch einen versierten Fachmann durchsetzen zu lassen, der mit der Materie mindestens genauso gut vertraut ist, wie der gegnerische Versicherer.
Zum Verkehrsrecht gehören aber auch Fragen rund um den Autokauf, etwa bei Schwierigkeiten mit dem Gebrauchtwagen oder Neuwagen, wenn sich nach dem Kauf Mängel zeigen oder die Garantie nicht das hält, was eigentlich versprochen war und der Traumwagen mehr Ärger als Freude bereitet.
Nicht weniger wichtig ist die öffentlich-rechtliche Seite des Verkehrsrechts in Form des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß oder einer anderen Verkehrsordnungswidrigkeit droht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und im schlimmsten Fall der Führerscheinentzug.
Wir überprüfen den Bußgeldbescheid für Sie vor der Verwaltungsbehörde und vor Gericht, um Sie vor Punkten oder dem Verlust der Fahrerlaubnis zu bewahren.
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